7 Tipps: Steuerberaterwechsel leicht gemacht

7 Tipps: Steuerberaterwechsel leicht gemachtGerade zum Jahresbeginn überlegen Unternehmer oft: Kann ich mein Abläufe optimieren? Könnte ich bei der Buchhaltung noch Zeit oder Geld sparen? Und bin ich mit meinem Steuerberater eigentlich noch zufrieden? Oftmals heißt das Ergebnis: Es könnte besser sein. Wer hier aufrüsten will, dem möchten wir unsere 7 Tipps an die Hand geben, damit der Steuerberaterwechsel zum Kinderspiel wird.

Unsere Infografik zeigt Ihnen die 7 Schritte im Überblick und steht Ihnen auch als pdf zum Download bereit. Unterhalb der Infografik erläutern wir die einzelnen Punkte noch ausführlicher.

Infografik-7-Schritte-Steuerberaterwechsel

1. Grund für Steuerberaterwechsel analysieren und an der richtigen Stelle suchen

Wenn Sie merken „irgendwas läuft schief“, sollten Sie sich zuallererst bewusst machen, wo der Grund für die Unzufriedenheit liegt. Ist der Steuerberater nicht erreichbar? Fühlen Sie sich nicht ausreichend informiert? Ist Ihnen die Zusammenarbeit zu mühsam? Oder liegt der Hund vielleicht ganz woanders begraben?

Es gibt Möglichkeiten, den passenden Steuerberater nach Ihren Wunschkriterien zu finden. Beispielsweise über das Portal „steuerfinder.com“ können Sie nicht nur nach „harten Fakten“ wie Branchenspezialisierung, Fremdsprache oder Qualitätssiegel filtern. Sie können auch anhand von Mandantenbewertungen herausfinden, ob der Berater die „Soft Skills“ mitbringt, die Ihnen wichtig sind. Dazu gehören etwa Zuverlässigkeit, Erreichbarkeit oder auch das Auftreten.

2. Bei Steuerberaterwechsel Kündigungsfrist beachten

Haben Sie den perfekten Steuerberater gefunden, stellt sich als nächstes die Frage: Kann ich einfach so kündigen? Die Antwort lautet: Grundsätzlich ja und ohne Begründung (§ 627 BGB). Hat Ihr Steuerberater allerdings eine Kündigungsfrist in den Steuerberatungsvertrag aufgenommen, kann diese unter Umständen wirksam sein. Das prüft Ihr neuer Steuerberater gerne für Sie.

3. Jetzt zum Jahreswechsel den Steuerberaterwechsel in Angriff nehmen

Einen Steuerberaterwechsel können Sie immer vornehmen. Manchmal ist der Zeitpunkt allerdings ungünstig. Hat Ihr alter Steuerberater bereits mit der Arbeit begonnen, kann er ein Teilhonorar verlangen. Und dann könnte auch Ihr neuer Steuerberater abrechnen, sodass Sie auf doppelten Kosten sitzenbleiben. Passieren kann das, wenn der Steuerberater mitten in der Erstellung von Steuererklärungen oder der Bilanz steckt.

Jetzt zum Jahresbeginn ist es sinnvoll, den Steuerberaterwechsel vorzunehmen. Denn die Buchhaltung wird für das neue Jahr begonnen – es gilt: Neues Jahr, neues Glück. Prüfen Sie aber, welche Arbeiten Ihr Steuerberater aktuell auf dem Tisch hat.

4. Den neuen Steuerberater um Hilfe bei der Datenübergabe bitten

Haben Sie sich von ihrem alten Steuerberater nicht „im Guten getrennt“? Dann kann es unangenehm sein, ihn um Übersendung Ihrer Daten zu bitten. Das ist kein Problem: Ihr neuer Steuerberater wird Ihnen gerne die Kommunikation mit dem „Ex“ abnehmen.

Gerade wenn es zu Streitigkeiten mit dem alten Steuerberater gekommen ist und Sie ihn z.B. wegen Fristversäumnis für verlorengegangenes Geld haftbar machen wollen, haben Sie ein Recht dazu. Ihr neuer Steuerberater wird Ihnen auch bei der Prüfung der Ansprüche gerne behilflich sein. Übrigens: Die Ansprüche verjähren erst nach drei Jahren.

5. Offene Forderungen begleichen und Unterlagen herausfordern

Auch wenn zwischen Ihnen und Ihrem Steuerberater eine friedliche Kommunikation nicht mehr möglich sein sollte: Sie haben ein Recht auf Herausgabe Ihrer Unterlagen. Der alte Steuerberater muss gegenüber dem neuen Steuerberater kollegial sein, so ist seine Pflicht nach der Berufsordnung.

Wenn Ihr Steuerberater allerdings noch offene Forderungen gegen Sie hat, darf er die Übergabe verweigern, bis Sie gezahlt haben. Begleichen Sie also offene Rechnungen, wird dem Steuerberaterwechsel nichts mehr im Wege stehen.

6. Dem neuen Steuerberater alle erforderlichen Unterlagen zukommen lassen

Ihr neuer Steuerberater muss über sämtliche steuerlich relevante Umstände genau so viel wissen wir Ihr alter Steuerberater. Nur so kann er sich ordentlich in das neue Mandat einarbeiten. Hierzu braucht er:

  • sämtliche Jahreskonten
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen und Summen- und Saldenlisten
  • sämtliche Jahresabschlüsse inklusive Kontennachweisen und Anlagevermögen
  • sämtliche GDPdU-Dateien der letzten Jahre
  • Arbeitsverträge und Zusatzvereinbarungen, letzte Lohnabrechnungen inklusive Beitragsnachweisen und Lohnsteuer-Anmeldungen sowie letzte Bescheide der Berufsgenossenschaft
  • Einkommensteuererklärungen und Bescheide des aktuellen Jahres und sämtlicher Vorjahre
  • eventuell vorhandene Originalbelege bzw. –verträge

Dank Datenschnittstellen bei den verwendeten Softwarelösungen wird die Datenübertragung aber schnell und sicher über die Bühne gehen.

7. Finanzamt über Steuerberaterwechsel informieren

Zuletzt müssen Sie die Vollmacht des alten Steuerberaters gegenüber dem Finanzamt widerrufen. Das ist aber keine große Sache. Den Widerruf sowie die Information über die neue Betreuung übernimmt Ihr neuer Steuerberater gern für Sie. Auch bei Verzögerungen – z.B. weil Ihr alter Steuerberater die Unterlagen wegen offener Forderungen noch nicht herausgegeben hat – gibt es eine schnelle Lösung: Ihr neuer Steuerberater kann eine Fristverlängerung beantragen.

Da nun einem Steuerberaterwechsel nichts mehr im Wege stehen sollte, informieren Sie sich doch über die Möglichkeiten bei felix1.de.