Nur noch wenige Tage bis Silvester und das Jahr 2015 ist vorbei. Kurz vor dem Jahreswechsel haben wir noch exklusive Steuertipps für Sie, getreu dem Motto „Steuern sparen zum Jahresende“! Am 31.12. laufen aber auch einige Fristen ab, die Sie auf keinen Fall verpassen sollten!
Steuern sparen zum Jahresende
Im deutschen Steuerrecht mindern unzählige Ausgaben Ihre Steuerlast:
- Büromaterial, Berufskleidung, Fachliteratur, Fahrten zur Arbeit und Fortbildungskosten dürfen Sie steuerlich als Werbungskosten geltend machen
- Versicherungsbeiträge und Spenden sind als Sonderausgaben abziehbar
- Krankheitskosten und Unterhaltszahlungen werden als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt
- Für die Kosten eines Handwerkers oder einer Haushaltshilfe gibt es eine Steuerermäßigung
Um nur ein paar Beispiele zu nennen. Wer eine größere Anschaffung oder Ausgabe plant, sollte deshalb prüfen, ob sich diese steuerlich auswirkt. Je nach Einzelfall kann es sich lohnen, das Geld noch in 2015 auszugeben.
Beispiel: Arbeitnehmer A hat normalerweise kaum berufliche Ausgaben, diese liegen meist weit unter dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro. Im Jahr 2015 hat er sich jedoch auf eigene Kosten fortgebildet. Die Ausgaben dafür liegen bei 1.000 Euro. Damit ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ausgeschöpft, jetzt wirkt sich jeder weitere ausgegebene Euro steuermindernd aus. A sollte zum Steuern sparen deshalb in 2015 weitere berufliche Ausgaben tätigen (z.B. Anschaffung von Büromaterial, eines beruflich genutzten Laptops usw.).
1. Lohnsteuerfreibeträge für 2016 jetzt beantragen
Wer für das Jahr 2016 einen Lohnsteuerfreibetrag beantragen möchte, sollte dies möglichst bald erledigen. Dann haben Sie schon ab Januar ein höheres Netto-Gehalt.
2. Freistellungsaufträge dringend prüfen
Mit einem Freistellungsauftrag verhindern Sie, dass von Ihren Kapitalerträgen die Abgeltungsteuer einbehalten wird. Ab dem 1.1.2016 funktioniert das allerdings nur, wenn Sie der Bank Ihre Identifikationsnummer bzw. Steuer-ID mitgeteilt haben. Ohne Steuer-ID ist der Freistellungsauftrag nicht mehr gültig!
3. Steuererklärung für 2011: Letzte Chance
Wer noch freiwillig eine Steuererklärung für das Jahr 2011 abgeben will, sollte sich ranhalten. Denn diese muss bis zum 31.12.2015 bei Ihrem Finanzamt eingegangen sein. Eine Abgabe lohnt sich vor allem dann, wenn Sie in 2011 Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag, außergewöhnliche Belastungen über der zumutbaren Belastung oder Ausgaben für Handwerkerleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen hatten. Überprüfen Sie hier, ob Sie eine Einkommensteuererklärung 2011 abgeben sollten.
4. Steuererklärung für 2014: Nicht zu spät abgeben
Haben Sie beim Finanzamt eine Fristverlängerung für Ihre Einkommensteuererklärung 2014 bis 31.12.2015 beantragt, aber diese noch nicht abgegeben? Dann ist es jetzt höchste Zeit dafür! Denn wird der Abgabetermin nicht eingehalten, kann das Finanzamt ein Zwangsgeld festsetzen. Wie Sie bei Zwangsgeldandrohung richtig reagieren, lesen Sie hier.
5. Kindergeld: Erst einmal kein Handlungsbedarf
Die Meldung, dass ab 1.1.2016 ohne Mitteilung der Steuer-ID kein Kindergeld mehr gezahlt wird, sorgte für einen unglaublichen Ansturm auf die Familienkassen. Völlig unnötig, wie sich herausstellte. Denn die Familienkassen zahlen den Eltern, die bereits vor 2016 Kindergeld für ihre Kinder erhalten haben, auch ohne Steuer-ID erst einmal weiter das Kindergeld aus. Die Steuer-ID sollten Sie aber im Jahr 2016 nachreichen. Die wichtigsten Fragen dazu beantworten wir Ihnen im Beitrag „Steuer-ID für Kindergeld„.
6. Diese Fristen laufen zum 31.12.2015 ab
Die Riester-Zulage, die Arbeitnehmer-Sparzulage und die Wohnungsbauprämie müssen Sie innerhalb einer bestimmten Frist beantragen. Tun Sie das nicht, ist die Förderung verloren. Bis zum 31.12.2015 müssen Sie diese Anträge stellen:
- Riester-Zulage für 2013
- Arbeitnehmer-Sparzulage für 2011
- Wohnungsbauprämie für 2013
Wir hoffen, unsere Tipps zum Thema „Steuern sparen zum Jahresende“ sind hilfreich! Schreiben Sie uns gerne einen Kommentar weiter unten, falls noch Fragen auftauchen sollten!
Sollten Sie Probleme bei Ihrer Einkommensteuererklärung haben, helfen wir gerne auch kurzfristig! >> Zum felix1.de-Einkommensteuerpaket.