Steuererklärungsfrist verpasst – was tun?

Dass die Steuererklärungsfrist verpasst wird, kommt ziemlich häufig vor. Grund zur Panik besteht aber noch lange nicht. Welche Möglichkeiten das Finanzamt hat und was Sie als Steuerpflichtiger tun müssen, lesen Sie in diesem Artikel.

Steuererklärungen sind bis zum 31.05. des Folgejahres einzureichen, zumindest dann, wenn eine Abgabepflicht besteht. Diese sehr kurze Frist können nicht alle Steuerpflichtigen einhalten. Deshalb sollten Betroffene frühzeitig reagieren.

Fristverlängerung beantragen

Bevor diese Frist abgelaufenen ist, sollten Sie eine Fristverlängerung beantragen. Das Sicherste ist ein kurzes, formloses Schreiben. Dort sollte auch der Grund angegeben sein, warum die 5-Monatsfrist nicht ausreichen wird. Eigentlich können Sie eine Fristverlängerung auch per Telefon beantragen. Oft gibt der zuständige Bearbeiter auch gleich die Auskunft, ob die Steuererklärung später eingereicht werden darf. Der Nachteil: Die telefonische Zustimmung lässt sich im Nachhinein nicht mehr beweisen.

Tipp: Beantragen Sie die Fristverlängerung schriftlich per Fax. Dann erhalten Sie automatisch eine Bestätigung, dass der Auftrag eingegangen ist.

Ob der Fristverlängerung zugestimmt wird, liegt ausschließlich im Ermessen des Finanzamts. Das bedeutet: Der Finanzbeamte kann Ihren Antrag auch ablehnen.

Steuererklärungsfrist verpasst: Was nun?

Ist die Frist bereits abgelaufen, beantragen Sie auf jeden Fall eine Fristverlängerung. Allerdings ist in diesem Fall das Risiko höher, dass diese abgelehnt wird. Wenn Sie die Frist verpasst haben, reichen Sie so schnell wie möglich die Steuererklärung ein.

Erinnerung durch das Finanzamt

Haben Sie die Steuererklärungsfrist verpasst, wird das Finanzamt Ihnen eine Erinnerung schicken. Dort wird Ihnen ein Termin genannt, bis wann Sie die Steuererklärung einreichen müssen.

Zwangsgeldandrohung

Eine weitere Maßnahme ist das Zwangsgeld. Das Finanzamt muss erst mal das Zwangsgeld androhen. Maximal 25.000 Euro können als Zwangsgeld festgesetzt werden, wenn die Steuererklärung auch nach der festgesetzten Frist nicht abgegeben wurde. Dieser extrem hohe Betrag wird aber nur sehr selten ausgeschöpft. Wie Sie auf ein Schreiben des Finanzamts mit einer Zwangsgeldandrohung richtig reagieren, lesen Sie hier.

Steuerschätzung durch das Finanzamt

Wenn Sie die Steuererklärung nicht einreichen, wird das Finanzamt eine Aufforderung schicken. Reagieren Sie darauf auch nicht, wird das Finanzamt die Steuer schätzen. Der Steuerschätzbescheid ist ein normaler Steuerbescheid. Die dort geschätzte Steuer muss auf jeden Fall bezahlt werden!
Auch gegen einen Steuerschätzbescheid kann Einspruch eingelegt werden. Der Einspruch wird aber nur erfolgreich sein, wenn gleichzeitig die Steuererklärung eingereicht wird. Die Abgabepflicht der Steuererklärung besteht nämlich auch noch, nachdem die Steuer vom Finanzamt geschätzt wurde.

Verspätungszuschlag von bis zu 25.000 Euro

Der Verspätungszuschlag kann bis zu 10 % der festgesetzten Steuer betragen, höchstens aber 25.000 Euro. Tatsächlich wird das Finanzamt diese hohen Beträge nur sehr selten nutzen. Wird erstmalig die Steuererklärung verspätet abgegeben, wird oft kein Verspätungszuschlag festgesetzt. Der Höchstrahmen wird nur dann ausgeschöpft, wenn sehr oft die Steuererklärungen viel zu spät eingereicht werden.

Steuerberater beauftragen

Die Frist kann ganz einfach dadurch verlängert werden, dass ein Steuerberater beauftragt wird. Denn Steuerberater haben bis zum 31.12. – also 7 Monate mehr Zeit, um für ihre Mandanten Steuererklärungen einzureichen. Selbst wenn diese Zeit nicht ausreichen sollte, kann der Steuerberater auch eine Fristverlängerung um nochmals 2 Monate beantragen.

Ab 2018 gibt es 2 Monate zusätzlich

Steuererklärungen dürfen ab dem Steuerjahr 2018 grundsätzlich 2 Monate später abgegeben werden. Ohne Steuerberater ist dann die Erklärung bis zum 31.07 des Folgejahres und mit Steuerberater am 28.02. des nächsten Jahres einzureichen. Die Steuerklärung 2018 muss also spätestens am 28.02.2020 beim Finanzamt sein.

Der Verspätungszuschlag beträgt dann aber mindestens 25 Euro pro Monat, wenn eine Steuer nachzuzahlen ist.