Die Pkw-Maut kommt – die Antworten auf die wichtigsten Fragen

Vier Jahre nach ihrem Wahlkampfversprechen und zwei Jahre nach dem ersten Gesetz wurde vor wenigen Wochen die Pkw-Maut endgültig beschlossen. Der Bundestag stimmte den Gesetzesänderungen zu und auch der Bundesrat gab grünes Licht. Jetzt herrscht zumindest Klarheit, welche Kosten auf den einzelnen Autofahrer zukommen. Ob das Gesetz aber Bestand haben wird, bleibt angesichts der geplanten Klagen anderer EU-Länder abzuwarten.

Für welche Straßen wird die Maut erhoben?

Deutsche Autofahrer zahlen mit der Maut für die Nutzung von Bundesstraßen und Autobahnen.

Autofahrer aus dem Ausland müssen die Maut nur bezahlen, wenn sie Autobahnen in Deutschland nutzen. Wer also aus einem Nachbarland zum Einkaufen über eine Bundesstraße nach Deutschland kommt, fährt auch weiterhin kostenlos auf deutschen Straßen.

Wieviel Maut wird fällig?

Für deutsche Autofahrer gibt es grundsätzlich nur die Jahresvignette. Wie viel diese kostet, richtet sich nach dem Hubraum des Motors und den Umwelteigenschaften des Fahrzeugs. Besonders saubere Autos mit einem kleinen Motor zahlen deshalb weniger Maut als alte Dreckschleudern. Auch kommen Benziner günstiger weg als Diesel-Fahrzeuge. Mehr als 130 Euro pro Jahr muss aber niemand zahlen.

Autos, die nicht das ganze Jahr über zugelassen sind, zahlen nur einen Teil des Jahresbeitrags. Besitzt das Fahrzeug aber als Oldtimer ein H-Kennzeichen, wird immer der volle Jahresbetrag fällig.

Tipp: Im Internet gibt es inzwischen auch schon einige Rechner, mit denen Sie die Maut für Ihr Auto berechnen können.

Bei ausländischen Autos wird die Höhe der Maut ebenfalls entsprechend dem Hubraum und den Umwelteigenschaften ermittelt. Allerdings können die Fahrer zwischen drei Tarifen wählen. Es gibt eine Vignette für zehn Tage, für zwei Monate und für ein ganzes Jahr. Auch hier werden für ein Jahr maximal 130 Euro fällig. Eine 10-Tages-Vignette ist schon ab 2,50 Euro zu haben.

Wie wird die Vignette bezahlt?

Für in Deutschland zugelassene Autos erhalten die Halter automatisch einen Infrastrukturabgabebescheid von der Infrastrukturabgabenbehörde. Der entsprechende Betrag wird per Lastschrift eingezogen.

Ausländische Fahrer erwerben ihre Vignette über eine App, das Internet oder über Zahlstellen.

Wie sieht die Vignette aus?

Sie sieht gar nicht aus. Denn anders als zum Beispiel in Österreich und der Schweiz wird es in Deutschland keine Vignette zum Aufkleben auf die Windschutzscheibe geben. Ob die Maut bezahlt wurde, kann anhand des Kennzeichens elektronisch kontrolliert werden.

Keine Mehrkosten für deutsche Autofahrer: Wie funktioniert das?

Deutsche Autofahrer werden durch eine geringere Kfz-Steuer entlastet. Hier gilt das Motto: Je sauberer der Motor ist, desto weniger Kfz-Steuern müssen Sie zahlen. Es könnte sogar sein, dass die Entlastung bei der Kfz-Steuer höher ausfällt als die Ausgaben für die Maut.

Wer muss keine Maut bezahlen?

Von der Maut sind insbesondere Motorräder, Elektroautos, Fahrzeuge von behinderten Menschen und Krankenwagen befreit. Auch Bundeswehr, Polizei und Katastrophenschutz müssen keine Maut für ihre Autos bezahlen.

Darüber hinaus können Sie die Maut zurückfordern, wenn Sie zum Beispiel mit Hilfe eines Fahrtenbuchs nachweisen können, dass Sie während des ganzen Jahres keine Bundesstraßen und Autobahnen genutzt haben.

Was kann mit dem Mautgesetz noch schief gehen?

Mit der Zustimmung des Bundesrats ist das Gesetzgebungsverfahren so gut wie beendet. Jetzt fehlt nur noch die Gegenzeichnung durch das zuständige Ministerium und die Bundeskanzlerin. Danach erhält der Bundespräsident das Gesetz zur Unterzeichnung und Ausfertigung. Anschließend wird es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Trotzdem ist noch nicht alles in trockenen Tüchern:

  • Der Bundespräsident hat das Recht, zu prüfen, ob das Gesetz verfassungskonform ist und keine Bestimmungen des Grundgesetzes verletzt. Hat er Bedenken, könnte er die Unterschrift verweigern mit der Folge, dass das Gesetz erst einmal nicht in Kraft tritt. Das kommt zwar eher selten vor, ist aber gerade bei diesem umstrittenen Gesetz auch nicht ganz auszuschließen.
  • Österreich, Luxemburg, Niederlande und Belgien wollen gegen die Maut klagen. Sollte das Mautgesetz gegen europäisches Recht verstoßen, könnte der Europäische Gerichtshof es noch kippen. Vor allem im Hinblick auf die oft und heftig kritisierte Entlastung deutscher Autofahrer bei der Kfz-Steuer ist auch dies im Bereich des Möglichen.
  • Im September 2017 ist Bundestagswahl. Je nachdem, wie diese ausgeht, könnte eine neue Regierung das Mautgesetz einstampfen oder einfach nicht umsetzen.

Fazit

Als Autofahrer müssen Sie sich zurzeit eigentlich keine Gedanken um die Maut machen. Denn diese soll frühestens im Jahr 2019 erhoben werden. Und ob es tatsächlich dazu kommt, dass wir die Infrastrukturabgabe wirklich zahlen müssen… Wir bleiben gespannt und fahren weiterhin entspannt.

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