Nordrhein-Westfalen „belohnt“ elektronische Einkommensteuererklärung

Geschenk für elektonische Einkommsteuererklärung in NRWNormalerweise müssen Sie die Steuererklärung bis zum Ende Mai des Folgejahres abgeben, für das Jahr 2016 also bis zum 31.5.2017. Wer die Erklärung auf elektronischem Wege authentifiziert übermittelt, hat dafür zwei Monate länger Zeit – allerdings nur in Nordrhein-Westfalen.

Die Landesregierung will damit diejenigen „belohnen“, die ihre Einkommensteuererklärung 2016 elektronisch und authentifiziert an ihr Finanzamt senden. Sie haben bis Ende Juli 2017 Zeit dafür. Es profitieren nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Selbstständige und Gewerbetreibende. Das geht aus einer Pressemitteilung des NRW-Finanzministeriums vom 30.3.2017 hervor.

Auch wichtig: Wer seine Steuererklärung ohnehin später abgeben muss, weil er einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein damit beauftragt hat, für den ändert sich nichts. Er hat auch weiterhin bis Ende 2017 Zeit.

Der große Plan: Die Besteuerung wird digital

Diese Regelung ist Teil eines großen Plans: Nach dem Willen der Bundesregierung und der Bundesländer soll die Besteuerung digitaler und damit für die Verwaltung, aber auch die Bürger einfacher und effizienter werden. Das Ziel: Alles wird papierlos möglich – von der Steuererklärung bis hin zum Einspruch.

Ein wichtiger Schritt dazu ist das „Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“. Mit ihm wird die verlängerte Abgabefrist für NRW ab der Steuererklärung 2018 in ganz Deutschland eingeführt: Diese Erklärung muss erst am 31.7.2019 beim Finanzamt sein.

Was durch die Neuregelungen sonst noch digital möglich wird, erfahren Sie in unserem Artikel Modernisierung des Besteuerungsverfahrens, Verspätungszuschlag, Fristverlängerung“. 

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Wie sich die Finanzverwaltung dafür rüstet …

Die Gesetzgebung ist das Eine. Daneben muss die Finanzverwaltung technisch aufrüsten, um die rechtlich mögliche Digitalisierung auch umzusetzen. Hierzu dient das von allen Bundesländern gemeinsam getragene Vorhaben KONSENS. Es steht für Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung. Ziel: Die Bundesländer entwickeln arbeitsteilig eine einheitliche Software für das Besteuerungsverfahren. Mit ihr sollen papierbasierte Verfahren schrittweise durch elektronische Prozesse abgelöst werden. Die Kehrseite des Ganzen: Der Staat sammelt mithilfe intelligenter Digitalprogramme immer mehr Daten über uns Bürger.

Worum es dabei genau geht, erfahren Sie im Blogbeitrag „BIENE, ELFE, SESAM: digitale Spielereien der Finanzverwaltung“.

… und was sich dadurch für uns Bürger ändert

Wer ein Steuer-, Finanz- oder Lohnbuchhaltungsprogramm nutzt, in dem eine Schnittstelle zur elektronischen Steuererklärung (ELSTER) der Finanzverwaltung enthalten ist, kann seine Steuererklärung oder Steueranmeldung elektronisch abgeben. Außerdem kann er gegen Steuerbescheide auf elektronischem Weg Einspruch einlegen. Was dabei zu beachten ist, lesen Sie im Blogartikel Elektronischer Einspruch mit ERiC und andere elektronische Feinheiten beim Finanzamt„.

Baden-Württemberg geht voran: Steuererklärungen werden zentral gescannt

Der Südwesten will vorne dabei sein, wenn es darum geht, die Steuererklärung komplett zu digitalisieren. Dazu will man in diesem Jahr ein Zentrum schaffen, in dem alle in Papierform abgegebenen Steuererklärungen landeswert zentral eingescannt werden sollen. Bislang erledigen das die einzelnen Finanzämter.

Die Zentralisierung erhöht die Wirtschaftlichkeit und man kann unterschiedlichen Arbeitsanfall besser abfangen. Da ist sich die Verwaltung sicher und drückt deshalb aufs Tempo. Was genau dahintersteckt, erfahren Sie in unserem BeitragDigitalisierung im Finanzamt: Baden-Württemberg voll auf SESAM“. Es ist davon auszugehen, dass andere Bundesländer hier nachziehen werden.