Der Weg ist frei: Keine Benachteiligung von e-Books mehr

e-Books werden mit 19 % besteuert, gedruckte Bücher mit 7 %. Das ist nicht nachvollziehbar – und es wird schon lange diskutiert, den Steuersatz anzugleichen. Jetzt wird endlich Fahrt aufgenommen: Die EU-Finanzminister haben den Weg für eine steuerliche Gleichbehandlung von gedruckten und digitalen Druckerzeugnissen freigemacht.

Ende gut, alles gut?

Die ungleiche Besteuerung von gedruckten und digitalen Büchern, Zeitungen und Zeitschriften basiert auf einer europäischen Richtlinie. Hiernach müssen elektronische Publikationen mit mindestens 15 % besteuert werden. Ist das gleiche Werk gedruckt und gebunden, sind dagegen nur mindestens 5 % fällig. In Deutschland machte man daraus 19 % für e-Books und 7 % für Druckerzeugnisse. Mit dieser Absurdität musste man eben leben.

Nach Jahren der Diskussion und unter Druck durch Verleger scheinen die Damen und Herren aus der EU nun endlich zur Vernunft gekommen zu sein: Der Rat der Europäischen Union hat am 28.9.2018 einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie gemacht, mit dem die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben sollen, für beide Formen den ermäßigten Steuersatz anzuwenden. Und die EU-Finanzminister wollen diesen Vorschlag annehmen. Es sieht also gut aus, dass eine der zahlreichen Absurditäten des Steuerrechts abgeschafft wird.

Endlich ermäßigter Steuersatz für e-Books

Dabei stützt sich der Rat auf ein Urteil des EuGH (C-390/15), nach dem es sich bei Veröffentlichungen auf physischen Trägern und auf elektronischem Weg um vergleichbare Sachverhalte handle. Zudem bestehe bei elektronisch erbrachten Dienstleistungen keine Gefahr der Wettbewerbsverzerrung mehr, da seit dem 1.1.2015 die Mehrwertsteuer beim Kunden erhoben wird (Bestimmungslandprinzip).

Bundesfinanzminister Olaf Scholz unterstützt dieses Vorhaben ausdrücklich: „Die Digitalisierung schreitet voran und es wird Zeit, dass unser Steuerrecht Schritt hält mit dem Wandel“. Er werde sich zügig daran machen, für Deutschland den Mehrwertsteuersatz für e-Books und E-Paper auf 7 % zu senken.

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Schluss mit den absurden Entscheidungen

Wollen wir hoffen, dass die EU und Herr Scholz ihr Wort halten. Schließlich war bisher eigentlich kein Grund ersichtlich, warum es überhaupt zu dieser Ungleichbehandlung kam. So wurde die Ermäßigung des Steuersatzes für gedruckte Bücher und Zeitschriften damit begründet, dass Kultur und Bildung gefördert werden müssen. Der Inhalt des Werks bleibt doch aber der gleiche, wenn man ihn digital abbildet statt in gedruckter Form, oder?

Wenn es zu der Angleichung des Steuersatzes kommt, erübrigen sich auch endlich absurde Entscheidungen wie „Welchen Steuersatz muss bei einem gedruckten Buch mit zusätzlichem Zugang zum E-Book anwenden, das ich zu einem pauschalen Gesamtpreis anbiete?“. Hierzu hatte es 2013 ein BMF-Schreiben gegeben, nach dem der Gesamtverkaufspreis nach dem Verhältnis der Einzelpreise für das gedruckte Buch und das e-Book aufgeilt wird und jeweils 7 % bzw. 19 % Steuer angesetzt werden müssen. Komplizierter ging es wohl nicht.

Fazit

Es geht voran beim Thema steuerliche Gleichstellung von gedruckter und digitaler Presse. Drücken wir die Daumen, dass auf den letzten Metern niemandem der Beteiligten die Puste ausgeht. Und am Ende stellt sich dann auch noch die spannende Frage: Werden die Nutzer überhaupt von der Gleichstellung profitieren? Schließlich könnten die Anbieter der digitalen Inhalte auch entscheiden, die Einsparungen nicht an ihre Kunden weiterzugeben.