BIENE, ELFE, SESAM: digitale Spielereien der Finanzverwaltung

BIENE, ELFE, SESAM: digitale Spielereien der FinanzverwaltungEs geht voran mit der Digitalisierung, auch bei der Finanzverwaltung. Hier haben die Länder bereits vor Jahren mutige Pläne aufgestellt – und diese werden jetzt Schritt für Schritt umgesetzt. Lesen Sie bei uns, wie die Finanzämter beim Thema Digitalisierung mit Bienen und Sesam punkten wollen.

Einer für alle

Finanzverwaltung digital – das klingt für manche wie ein Widerspruch. Doch eigentlich wird im Bereich Digitalisierung schon seit Jahren viel getan: Die Zeiten der seitenlangen Papierformulare sind bereits lange vorbei. Man denke zum Beispiel an ELSTER oder die vorausgefüllte Steuererklärung.

All das ist Teil eines gemeinsamen Verwaltungsabkommens der Länder, des sog. KONSENS. Das steht für Koordinierte Neue Software Entwicklung der Steuerverwaltung. Bedeutet: Arbeitsteilig wird eine einheitliche Software für das Besteuerungsverfahren entwickelt. Jedes Land entwickelt einen Teilbereich. Das selbsterklärte Motto der Finanzämter: „Einer für alle“ [sic] (siehe BMF-Schreiben zum Vorhaben KONSENS, Seite 2).

Und was von den dort gefassten Plänen bisher bereits umgesetzt wurde, ist noch lange nicht alles. Hier ein paar Highlights, die beweisen, dass beim Finanzamt offenbar auch Wortakrobaten tätig sind.

1.   GINSTER – Grundinformationsdienste

Ein Foto im Gefangenendress oder Fingerabdrücke? Auch wenn der Name es vermuten lässt, GINSTER ist keine Verbrecherkartei. Es werden hier aber genauso Daten aller Steuerpflichtigen gesammelt – allerdings nur solche, die steuerlich relevant sind. Dazu gehören z.B. Name, Anschrift, Bankverbindungen oder Kennbuchstaben. In dieser Sammelstelle werden die Daten bundesweit verwaltet.

2.   LUNA – Länderumfassende Namensabfrage

Damit die Finanzämter nicht mehr hinter dem Mond leben, was die Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug angeht, haben Sie „LUNA“ (zu deutsch: Mond) auf den Plan genommen. Auf Basis von GINSTER sollen die Länder zur Betrugsbekämpfung länderübergreifend Namen abfragen können. Bleibt zu hoffen, dass so auch ein paar Steuer-G(i)an(g)ster geschnappt werden.

3.   ELFE – Einheitliches länderübergreifendes Festsetzungsverfahren

Die Festsetzung der Steuer soll einheitlich länderübergreifend erfolgen – dank der ELFE. In der Fantasiewelt der Finanzverwaltung gehören dazu:

  • Ein Eingangsspeicher für die Abgabe elektronischer Steuererklärung
  • Fachprogramme für die Berechnung der (Umsatz-, Einkommen-, Körperschaft- und Erbschaft) Steuer
  • Datenhaltung
  • Elektronische Übermittlung und Archivierung

Schauen wir, ob uns die Finanzverwaltung damit ein Märchen auftischt oder ob der Traum von der ELFE wahr wird.

4.   BIENE – Bundeseinheitliches integriertes evolutionär neu entwickeltes Erhebungsverfahren

Das Steuererhebungsverfahren soll ebenfalls im Fach „technische Modernisierung“ ein Bienchen bekommen. Dazu gehören auch der Zahlungsverkehr und die kassenmäßige Buchführung. Daten aus bestehenden Systemen werden in neue überführt, Module vereinheitlicht.

GINSTER, ELFE und BIENE sollen übrigens durch ein RMS (Risikomanagementsystem) ergänzt werden. Steuerzahler sollen so einer umfangreichen Risikoprüfung unterzogen und in Risikoklassen eingeteilt werden. Sinn des Ganzen: Wer die Prüfung besteht und „sauber“ ist, bei dem wird der Steuerbescheid vollautomatisch versendet.

5.   SESAM – Steuererklärungen scannen, archivieren und manuell bearbeiten

Und wenn die Steuererklärung nicht automatisch eingeht? Dann wird sie – SESAM öffne dich – in den Scanner gelegt und schon wird aus Papier ein digitales Dokument. Das wird gleichzeitig archiviert und kann dann beliebig manuell weiterverarbeitet werden.

Fazit:

Ziel der Finanzverwaltung ist die Automatisierung des Besteuerungsverfahrens. Angenehmer Nebeneffekt: die Einsparung von Kosten und Personal. Doch was bedeuten die Pläne für den Steuerpflichtigen?

Ihr Steuerberater wird voraussichtlich 2017 die Vollmacht online an das Finanzamt übermitteln können und auch eingescannte Unterlagen nimmt das Finanzamt in digitaler Form entgegen.

Sinnvoll für Unternehmer ist vor diesem Hintergrund, seine Geschäftsvorgänge weitgehend zu digitalisieren. Hier bietet sich die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater an, der selbst mit innovativen Anwendungen arbeitet: Eine Cloud-Lösung bietet beispielsweise die Möglichkeit, gemeinsam auf Belege und Auswertungen zuzugreifen. Die Anbindung an die “Finanzverwaltung online“ wird damit nur ein weiterer Schritt auf dem Weg zur vollständigen Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens sein.