Grundsätzlich müssen Sie als Selbstständiger in Ihrer Buchführung jeden Umsatz einzeln aufzeichnen. Für Taxiunternehmer gilt allerdings eine Erleichterung: Wenn sie die Schichtzettel aufbewahren, entfällt die Pflicht zur Einzelaufzeichnung. Allerdings ist dabei einiges zu beachten, ansonsten kann das Finanzamt Ihre Umsätze nachträglich erhöhen und Steuern nachfordern.
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