Da schauten die Karnevalisten in Köln wahrscheinlich ziemlich ungläubig aus ihren Kostümen. Eine jährlich stattfindende Kostümparty am Karnevalssamstag soll nicht steuerlich begünstigt sein – und das, obwohl der Karnevalsverein selbst als gemeinnützig anerkannt ist. So lautet zumindest ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs. Zufall oder nicht: Es wurde auch noch kurz vor den närrischen Tagen veröffentlicht. […]
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