Da stimmt doch ganz sicher etwas nicht, meinte das Finanzamt, als ein Selbstständiger seiner ehemaligen Lebensgefährtin statt einem vereinbarten Gehalt von 400 Euro einen Firmenwagen überließ. Die entsprechenden Betriebsausgaben wollte es nicht anerkennen. Muss es aber, entschied das Niedersächsische Finanzgericht.
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