Cieplik: Mit Sale-and-Lease-Back ist der Unternehmer flexibler

felix1.de – hier bekommt der Unternehmer nicht nur Steuerberatung, sondern auch Rechtsberatung und betriebswirtschaftliche Beratung. Möglich macht das eine enge Zusammenarbeit mit dem Expertennetzwerk der ETL – zum Beispiel mit der ETL Leasing. Heute erzählt uns Jan Cieplik von ETL Leasing, was es beim Autoleasing für Möglichkeiten gibt und wie der felix1.de-Mandant unterstützt wird.

Hallo Herr Cieplik. Was würden Sie einem Unternehmer, der sich ein Auto anschaffen möchte, raten: Ist es sinnvoller, z.B. das Auto zu kaufen oder zu leasen?

Herr Cieplik: Einen pauschalen Rat würde ich hier nicht geben. Rein wirtschaftlich betrachtet hat der Kauf den Vorteil, dass dem Unternehmen der Wagen auch tatsächlich gehört. Beim Leasen ist die Leasinggesellschaft Eigentümer und der Unternehmer muss den Wagen je Vertragsart nach Ende der Vertragslaufzeit zurückgeben, verlängern oder er erhält ein Kaufangebot. Allerdings sollte man das Leasen dem Kredit vorziehen, denn in der Bilanz wird beim Leasing kein Darlehen ausgewiesen und eine weitere Kreditaufnahme wird dadurch einfacher.

Steuerlich betrachtet müssen Sie den Wagen beim Kauf über die Nutzungsdauer abschreiben und können den Kaufpreis nicht sofort als Betriebsausgaben abziehen. Beim Leasing dagegen ist der Abzug der Leasingraten als Betriebsausgaben möglich. Voraussetzung ist aber, dass die Leasingzeit zwischen 40 und 90 % der Nutzungsdauer der Abschreibung liegt. Ansonsten rechnet das Finanzamt Ihnen den Pkw zu. Das macht das Ganze komplizierter.

Beides hat also Vor- und Nachteile, sodass ich hier keine klare Empfehlung geben würde.

Ich verstehe. Sollte der Unternehmer sich für den Kauf entscheiden: Ist es dann noch möglich, ihn im Nachhinein zu refinanzieren?

Herr Cieplik: Ja, das geht über Sale-and-Lease-Back. Der Unternehmer kann das Fahrzeug nach dem Kauf an einen Leasinggeber verkaufen und sofort von ihm zurückleasen. Dadurch erhält er das Geld für den Verkauf und kann den Wagen trotzdem nutzen. Das sieht dann auch in der Bilanz besser aus und die Banken geben eher einen Kredit.

Wenn sich der Unternehmer für Sale-and-Lease-Back entscheidet, kann er den Pkw an die ETL Leasing verkaufen und zurückleasen. Voraussetzung dafür ist, dass der Kauf des Wagens nicht länger als drei Monate zurückliegt. Stellen Sie sich zum Beispiel vor, in einem Online-Händlerportal finden Sie ein gutes Angebot, doch Sie müssen sich schnell entscheiden. Dann können Sie den Wagen einfach kaufen und haben danach genug Zeit,  ihn wieder an uns zu verkaufen. Voraussetzung hierfür ist aber eine positive Bonitätsprüfung in unserem Hause. Mit Sale-and-Lease-Back ist der Unternehmer flexibler. Das können Unternehmer übrigens auch mit anderen Wirtschaftsgütern wie LKW, Anhänger, Baumaschinen, Büromöbel, EDV-Technik, Küchentechnik etc. machen, die sie für ihr Unternehmen benötigen.

Das klingt nach einem guten Angebot. Wie unterstützen Sie bei der ETL Leasing denn unsere Mandanten?

Herr Cieplik: Wir bei der ETL Leasing arbeiten eng mit den felix1.de-Steuerberatern zusammen. Interessiert sich ein felix1.de-Mandant für ein Leasingmodell, beraten wir mit dem Steuerberater die verschiedenen Möglichkeiten. Dabei bewertet der Steuerberater das Ganze aus steuerlicher Sicht und entscheidet, welche Finanzierungsform – ob Leasing oder Mietkauf – für den Mandanten die sinnvollste Lösung darstellt.

So werden unsere Mandanten rundum von Experten beraten. Vielen Dank für das Interview, Herr Cieplik.