So legen Sie gegen den Steuerbescheid Einspruch ein!

Wer unsere Tipps beherzigt und seinen Steuerbescheid gründlich geprüft hat, findet garantiert die ein oder andere Abweichung zur Steuererklärung. Fällt diese zu Ihren Ungunsten aus, müssen Sie jetzt den nächsten Schritt gehen und gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen. Denn nur so lässt dieser sich einfach korrigieren.

Den typischen Steuerfall gibt es zwar nicht – aber dass geltend gemachte Kosten vom Finanzamt nicht anerkannt werden, ist gang und gäbe. Ebenso, dass Steuerpflichtige vergessen, Aufwendungen anzugeben. Zum Glück lassen sich die meisten Fehler beheben, indem gegen den Steuerbescheid Einspruch eingelegt wird. Das geht eigentlich ganz einfach, wie der folgende Praxisfall zeigt.

Beispiel aus dem wahren Leben

Arbeitnehmer A lebt mit seiner Lebensgefährtin und der 4-jährigen Tochter zusammen. In seiner Steuererklärung für das Jahr 2015 macht er u.a. Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer und Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte geltend.

Seinen Steuerbescheid erhält A am 7.7.2016, Datum des Bescheids ist der 6.7.2016. Als A seinen Steuerbescheid prüft, stellt er fest, dass die Steuererstattung deutlich geringer ausfällt als erhofft.

Aus den Erläuterungen zum Steuerbescheid geht hervor, dass das Finanzamt die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer nicht anerkannt hat, weil A keine Belege eingereicht hat. Darüber hinaus stellt A fest, dass das Finanzamt seine geltend gemachten Fahrten zur Arbeit gekürzt, dies jedoch nicht im Steuerbescheid begründet hat. Schließlich fällt A auf, dass er ganz vergessen hatte, die Unterhaltskosten für seine Lebensgefährtin und Betreuungskosten für seine 4-jährige Tochter in der Steuererklärung geltend zu machen.

Wegen der nicht anerkannten Arbeitszimmerkosten, der gekürzten Fahrtkosten und der vergessenen Unterhalts- bzw. Kinderbetreuungskosten kann A gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen.

Was bewirkt der Einspruch?

Durch einen Einspruch kann der Steuerfall in vollem Umfang erneut geprüft werden (§ 367 Abs. 2 AO). Dadurch können Fehler im Steuerbescheid zu Gunsten des Steuerpflichtigen beseitigt und vergessene Aufwendungen nachträglich geltend gemacht werden. Allerdings kann auch das Finanzamt Fehler zu Ungunsten des Steuerpflichtigen korrigieren.

Für A bedeutet das: Mit einem Einspruch kann er…

  • die Belege für das häusliche Arbeitszimmer einreichen und die Anerkennung der Kosten verlangen.
  • die vergessenen Unterhalts- und Kinderbetreuungskosten noch geltend machen.
  • das Finanzamt bitten, ihm die Kürzung der Fahrtkosten zu erklären.

So wird die Einspruchsfrist berechnet

Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids eingelegt werden (§ 355 Abs. 1 Satz 1 AO). Ein Steuerbescheid, den das Finanzamt mit einfachem Brief per Post verschickt, gilt am 3. Tag nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO). Fällt das Ende dieser Dreitagesfrist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt der Steuerbescheid am nächsten Werktag als bekannt gegeben. Das gilt entsprechend, wenn das Ende der Einspruchsfrist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt: Die Einspruchsfrist endet dann erst am nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO).

Der Steuerbescheid von A ist am 6.7.2016 zur Post gegeben worden (= Datum des Bescheids). Er gilt am 3. Tag nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Das wäre eigentlich der 9.7.2016. Das ist allerdings ein Samstag. Damit verschiebt sich die Bekanntgabe auf den nächsten Werktag, also den 11.7.2016. Die Einspruchsfrist endet nach einem Monat am 11.8.2016. A muss damit bis zum 11.8.2016 gegen seinen Steuerbescheid Einspruch einlegen.

Datum des Steuerbescheids 6.7.2016
Tag der Bekanntgabe (plus 3 Tage) 9.7.2016
Fällt der Tag der Bekanntgabe auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag?

Wenn ja, gilt der Steuerbescheid am nächsten Werktag als bekannt gegeben.

11.7.2016
Einspruchsfrist (plus 1 Monat) 11.8.2016
Fällt das Ende der Einspruchsfrist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag?

Wenn ja, endet die Frist am nächsten Werktag.

11.8.2016

Wichtig: Der Einspruch muss am letzten Tag der Frist beim Finanzamt eingegangen sein.

Tipp: Die Einspruchsfrist darf nicht versäumt werden. Denn nur in ganz wenigen Ausnahmefällen gewährt das Finanzamt bei verpasster Frist eine „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“. Das funktioniert zum Beispiel bei einer plötzlichen schweren Erkrankung des Steuerpflichtigen.

Diese Formalien müssen Sie beachten, wenn Sie gegen Ihren Steuerbescheid Einspruch einlegen

Aus dem Einspruchsschreiben muss hervorgehen, wer Einspruch einlegt und gegen welchen Steuerbescheid Einspruch eingelegt wird. Darüber hinaus muss der Einspruch an das richtige Finanzamt geschickt werden (§ 375 AO). Das Wort „Einspruch“ sollte genannt werden, um Missverständnisse zu vermeiden.

Beispiel: So sieht der Einspruch für Herrn A aus

Damit das Finanzamt weiß, warum Einspruch eingelegt wird, ist eine Begründung erforderlich. Im Einspruchsschreiben soll deshalb angegeben werden, inwieweit der Steuerbescheid angefochten wird. Des Weiteren sollen entsprechende Tatsachen und Beweise genannt werden (§ 357 Abs. 3 AO).

A wendet sich mit seinem Einspruch gegen die nicht anerkannten Arbeitszimmerkosten. Auch will er die vergessenen Unterhalts- und Kinderbetreuungskosten geltend machen. Schließlich möchte er vom Finanzamt wissen, warum die Fahrtkosten gekürzt wurden. Hier eine Vorlage, wie der Einspruch für A ausssehen könnte:

Das muss auf dem Einspruch stehen -So legen Sie gegen Steuerbescheid Einspruch ein

So schicken Sie Ihren Einspruch an das Finanzamt

Der Einspruch muss schriftlich oder elektronisch eingereicht werden (§ 357 Abs. 1 Satz 1 AO). Das bedeutet: Der Einspruch kann per Post, per E-Mail oder per Fax geschickt oder persönlich beim Finanzamt abgegeben werden. In einigen Bundesländern ist mittlerweile sogar ein Einspruch per ELSTER möglich.

A wird seinem Einspruchsschreiben einige Belege beifügen, um die Aufwendungen für das Arbeitszimmer, den geleisteten Unterhalt und die Kinderbetreuung nachzuweisen. Deshalb sollte er seinen Einspruch per Post schicken.
Erfahrungsgemäß akzeptieren die Finanzämter zunehmend Scans der Belege, sodass für A auch ein Einspruch per E-Mail in Betracht kommt – je nachdem, wie viele Quittungen und Rechnungen er einreicht. Denn er sollte unbedingt darauf achten, dass der Anhang nicht zu groß wird.

Tipp: Droht die Einspruchsfrist abzulaufen? Dann legen Sie einfach per E-Mail Einspruch ein und schicken die Belege per Post hinterher.

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