Elektronischer Einspruch mit ERiC und andere elektronische Feinheiten beim Finanzamt

Dank innovativer IT werden immer mehr Steuerdaten aus den verschiedensten Quellen elektronisch erhoben und unter den Finanzämtern rege ausgetauscht. Das steigert nicht nur die Steuereinnahmen. Die Digitalisierung hat auch aus Steuerzahlersicht Vorteile.

So verfolgen Bund und Länder mit dem Projekt Elster seit Jahren das Ziel, vorausgefüllte Steuererklärungen durch den Einsatz moderner Kommunikationsmittel digital abgeben zu können. Mitte des vergangenen Jahres hat der Gesetzgeber zudem die Weichen gestellt, um bereits in diesem Jahr dem vollautomatisierten Steuerbescheid ein großes Stück näher zu kommen.

ERIC macht´s möglich

Und seit August 2016 besteht für alle Nutzer von Steuer-, Finanz- oder Lohnbuchhaltungsprogrammen mit der Integration der Elster-Clientsoftware („ERiC“) die Möglichkeit, gegen Steuerbescheide auf elektronischem Weg Einspruch einzulegen. Ob die jeweiligen Softwareprogramme bereits die elektronische Einspruchsübermittlung unterstützen, sollte der Anwender bei seinem Softwareanbieter erfragen.

Einspruch befreit nicht von Zahlungspflicht

Zum Verfahren: Der elektronische Einspruch wird in einem Formular erfasst und dann authentifiziert an das Finanzamt übermittelt.

Tipp: Der Einspruch an sich befreit den Antragsteller nicht davon, die in dem Steuerbescheid festgesetzten Steuern sofort zu zahlen. Ist der Steuerzahler davon überzeugt, die Steuern am Ende nicht zahlen zu müssen, kann er die „Aussetzung der Vollziehung“ beantragen. Auch dieser Antrag kann jetzt elektronisch gestellt werden.

Die Folge: Soweit das Finanzamt dem Antrag stattgibt, muss der Steuerschuldner die im Steuerbescheid festgesetzte Steuer erst einmal nicht begleichen.

Immer an das Ende denken

Die elektronische Übermittlung des Einspruchs erspart Steuerzahlern neben dem Porto die Postlaufzeit und hilft, den Einspruch fristgerecht einzulegen. Mit der sofortigen elektronischen Annahmebestätigung erhalten sie zudem einen Beleg über den erfolgreichen Eingang des Einspruchs im Finanzamt.

Aber Vorsicht: Behält das Finanzamt am Ende doch Recht, werden neben der Hauptforderung Verzugszinsen fällig.

Sammelwut des Staates wird verharmlost

Um so viele Informationen wie nur möglich zu sammeln, hat der Fiskus mittlerweile eine ganze Reihe intelligenter Digitalprogramme im Einsatz. Sie heißen etwa Ginster, Luna, Elfe, Biene und Sesam. Doch die niedlich klingenden Namen verstärken neben der effizienteren Arbeit in der Finanzverwaltung auch die Sucht des Staates nach immer mehr steuerrelevanten Daten.

Was hinter diesen Namenskürzeln im Einzelnen steckt, lesen sie hier. Und für Steuerbürger, die ihre Steuererklärungen nicht digital abgeben, hat sich der Fiskus einen ganzen Kanon an Nachteilen ausgedacht.

ZUGFeRD schafft die Wende

Angesichts dieser Entwicklung ist es kein Wunder, dass derzeit zahlreiche Unternehmen damit beschäftigt sind, ihr Datenmanagementsystem auf neue Beine zu stellen. Dazu gehört auch, die Eingangsrechnungen zu scannen, die relevanten Daten in ein (Cloud-) Buchhaltungsprogramm zu integrieren und nachfolgend digital zu archivieren. Die Software erkennt bei Einscannen der Rechnung Daten wie Rechnungsdatum, Rechnungsnummer, Betrag oder Mehrwertsteuer und verarbeitet diese weiter.

Das Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) hat zu diesem Zweck ein gemeinsames übergreifendes Format für elektronische Rechnungen namens ZUGFeRD erarbeitet. Das ZUGFeRD-Rechnungsformat erlaubt es, Rechnungsdaten in strukturierter Weise in einer PDF-Datei zu übermitteln und diese ohne weitere Schritte auszulesen und zu verarbeiten. Fragen Sie bei dem Softwareanbieter ihres Buchhaltungsprogramms nach, ob er ZUGFeRD in die Software integriert hat.

Fazit

Aus Firmensicht geht bei den Finanzen nichts mehr an der Digitalisierung vorbei. Das spart am Ende viel Zeit und Kosten. Unternehmer, die ihre Finanzbuchhaltung digital umstellen und alle Belege scannen und in ein digitales Buchhaltungsprogramm überführen, sparen Personal- und Lagerkosten ein. Außerdem finden sie Belege viel schneller wieder und können sich obendrein über eine wesentlich niedrigere Rechnung ihres Steuerberaters freuen.

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