Grenzen für Buchführungspflicht ab 2016 erhöht

Die Grenzen für die Buchführungspflicht werden angehoben. Welche Unternehmen davon profitieren, lesen Sie in diesem felix1.de-Blogbeitrag. Jeder Unternehmer muss Bücher führen. Allerdings gibt es für kleine Unternehmen und Freiberufler eine ganz erhebliche Erleichterung – die einfache Buchführung. Alle anderen Unternehmen müssen immer eine aufwendigere doppelte Buchführung erstellen.

Von der vereinfachten Buchführung konnten bisher Unternehmer Gebrauch machen, wenn der Jahresgewinn nicht über 50.000 Euro oder der Umsatz nicht höher als 500.000 Euro ist. Die Grenzen für die Buchführungspflicht werden ab 2016 auf 60.000 Euro und 600.000 Euro angehoben.

Vorteile der einfachen Buchführung

Die einfache Buchführung spart viel Zeit und Geld, denn es muss keine Bilanz aufgestellt werden. Der Jahresabschluss besteht nur aus einer Einnahmenüberschussrechnung.
Auch das Buchen ist viel einfacher als bei der doppelten Buchführung, da nur die Einnahmen und die Ausgaben erfasst werden. Das geht sogar in einer kleinen Tabelle:

Wechsel zur einfachen Buchführung

Für Unternehmen, die bereits die einfache Buchführung in 2015 angewendet haben und die alten Grenzen von 50.000 Euro und 500.000 Euro eingehalten haben, ändert sich nichts. Auch in 2016 kann dann problemlos diese Buchführungsart fortgeführt werden, natürlich mit den neuen Grenzen.

Unternehmen, die die alten Grenzen überschritten haben, aber die neuen Grenzen einhalten, können jetzt wechseln! Jeder, der bereits für 2016 eine Aufforderung vom Finanzamt erhalten hat, zur doppelten Buchführung zu wechseln, weil in den Vorjahren die alten Grenzen überschritten wurden, sollte nun prüfen. Werden die neuen Grenzen eingehalten, sollte sofort ein Antrag an das Finanzamt gestellt werden, dass die einfache Buchführung angewendet wird.

Freiberufler und Kapitalgesellschaften

Freiberufler haben Glück, denn Gewinn- und Umsatzgrenzen brauchen gar nicht beachtet zu werden. Jeder Freiberufler darf immer eine einfache Buchführung vornehmen.
Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG) müssen dagegen immer eine doppelte Buchführung erstellen. Für diese Unternehmen gelten die Grenzen nicht.

Wir hoffen, dass wir Licht ins Dunkel bringen konnten! Bei Fragen nutzen Sie gerne unsere Kommentarfunktion!