Pauschal besteuerten Internetzugang ermöglichen

TitelbildDie Nutzung des Internets ist in Betrieben und privaten Haushalten heutzutage nahezu unverzichtbar. Vor einigen Jahren wurde beschlossen, die Nutzung der neuen Medien in Privathaushalten zu fördern. Seither kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zusätzlich einen pauschalbesteuerten Zuschuss in Höhe von monatlich bis zu 50 Euro für Aufwendungen, die den Zugang zum Internet ermöglichen, gewähren. Als Bestandteil dieser Aufwendungen zählen neben Grundgebühren für erforderliche Telefon-/DSL-Verbindungen und Verbindungs-/Übertragungsentgelten auch Flatrates sowie Kosten für Installation, notwendige Hardware und Software. Der Arbeitgeber hat die Erklärung des Arbeitnehmers über die Höhe seiner Aufwendungen aufzubewahren. Nutzt der Arbeitnehmer den Internetzugang auch beruflich, führen die Zuzahlungen des Arbeitgebers beim Arbeitnehmer zur Kürzung seiner Werbungskosten.