Mit dem Firmenwagen steuerlich optimieren

bild-pkw-kaufen-oder-leasen-828859_1280Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur betrieblichen und privaten Nutzung, lassen sich auf beiden Seiten Vorteile erzielen. Nutzt der Arbeitnehmer den Firmenwagen nur zu betrieblichen Zwecken, fällt keine Steuer an, da es sich nicht um Entlohnung handelt. Darf der Arbeitnehmer den Firmenwagen auch privat nutzen, werden Lohnsteuer und Beiträge in der Sozialversicherung fällig. Gestaltet werden kann jedoch, wenn der Arbeitnehmer den Firmenwagen auch für Fahrten zwischen seiner Wohnung und seiner ersten Tätigkeitsstätte nutzt. Der geldwerte Vorteil aus der Nutzung des Firmenwagens für diese Fahrten kann in Höhe der Entfernungspauschale mit 15 Prozent Lohnsteuer pauschal besteuert werden. Dann tritt auch Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung ein.