Altersvorsorge steuerfrei sichern

Altersvorsorge-Gesellschafter-GeschäftsführerDie gesetzliche Rentenversicherung dient heute nur noch der Grundsicherung. Neben der gesetzlichen und privaten Rente wurde mit der betrieblichen Altersversorgung eine attraktive Möglichkeit für die zusätzliche Finanzierung des Ruhestands geschaffen. Seit einigen Jahren ist der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gegenüber verpflichtet, einen Durchführungsweg für die Entgeltumwandlung der betrieblichen Altersversorgung anzubieten. Dabei fließen die Beiträge direkt aus dem Bruttoentgelt des Arbeitnehmers in die Altersversorgung. Das lohnt sich für beide Seiten, denn es sinkt nicht nur die Steuerlast für den Arbeitnehmer, sondern auch die vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge fallen geringer aus. Pro Kalenderjahr lassen sich so bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und sozialabgabenfrei und darüber hinaus bei nach dem 31. Dezember 2004 erteilten Versorgungszusagen bis zu 1.800 Euro steuerfrei, aber beitragspflichtig, in eine Direktversicherung, einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse einzahlen.