Das Jahresende naht: Was Sie bis dahin noch erledigen sollten

Jahresende-Was-Sie-bis-dahin-noch-erledigen-solltenZugegeben, bis Silvester sind es noch ein paar Tage. Der Rummel vor Weihnachten wird aber nicht mehr lange auf sich warten lassen. Deshalb sollten Sie sich jetzt schon Gedanken machen, was aus steuerlicher Sicht noch alles erledigt werden kann bzw. muss. Dann können Sie sich in der Adventszeit ganz in Ruhe Ihren Weihnachtseinkäufen und Ihrem Plätzchenteller widmen. 

1. Lohnsteuerfreibeträge für 2017 beantragen

Haben Sie einen langen Weg zur Arbeit? Bilden Sie sich beruflich regelmäßig fort? Ist für das nächste Jahr eine teure Zahnsanierung geplant? Spenden Sie öfter für gemeinnützige Zwecke? Dann kann sich für Sie ein Lohnsteuerfreibetrag lohnen. Der Vorteil für Sie: Schon während des Jahres werden bestimmte Kosten steuerlich berücksichtigt, sodass Sie ein höheres Netto-Gehalt zur Verfügung haben.

Stellen Sie den „Antrag auf Lohnsteuerermäßigung“ möglichst bald, damit Sie schon ab der Gehaltsabrechnung im Januar 2017 davon profitieren.

In den meisten Fällen gelten die Freibeträge für zwei Jahre.

2. Prüfen Sie Ihre Steuerklasse

Jetzt ist auch eine gute Gelegenheit, die Steuerklasse zu überprüfen.

So sollten Alleinerziehende darauf achten, dass bei ihnen die Steuerklasse II und damit der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 1.908 Euro berücksichtigt wird. Wer mehr als ein Kind alleine erzieht, kann darüber hinaus einen Freibetrag von jeweils 240 Euro für das zweite und jedes weitere Kind beantragen.

Ehepartner wählen in vielen Fällen die Steuerklassenkombination III/V. Das ist vor allem sinnvoll, wenn die Partner unterschiedlich viel verdienen. Ist aber schon frühzeitig absehbar, dass eine Arbeitslosigkeit droht, oder wollen die Ehepartner in die Familienplanung einsteigen, kann sich ein Wechsel der Steuerklassen lohnen. Der Grund: Arbeitslosengeld und Elterngeld orientieren sich am Netto-Gehalt. Je früher Sie dieses optimieren, umso höher fällt anschließend die Leistung während der Arbeitslosigkeit bzw. Elternzeit aus.

3. Diese Fristen laufen am 31.12.2016 ab

Anträge, die nur einmal im Jahr zu stellen sind, bergen die Gefahr, dass man sie vergisst. Das gilt zum Beispiel für die Riester-Zulage, die Arbeitnehmer-Sparzulage und die Wohnungsbauprämie. Viele Banken und Versicherungen, die entsprechende Verträge anbieten, erinnern ihre Kunden netterweise, dass und bis wann die Anträge auf die staatlichen Leistungen abgegeben sein müssen. Bei der Riester-Zulage können Sie sogar einen praktischen Dauerzulagenantrag stellen.

Trotzdem sollten Sie den 31.12.2016 im Auge behalten. Denn bis zu diesem Termin müssen Sie diese Förderungen beantragt haben:

  • Riester-Zulage für 2014
  • Arbeitnehmer-Sparzulage für 2012
  • Wohnungsbauprämie für 2014

Prüfen Sie, ob die entsprechenden Anträge gestellt sind. Ansonsten kann es passieren, dass die Förderung verloren geht.

4. Riester-Rente: Prüfen Sie Ihr Gehalt

Haben Sie einen Riester-Vertrag abgeschlossen und zahlen Sie mindestens 4 % Ihres Brutto-Gehalts des Vorjahres als Beitrag ein, können Sie die sog. Altersvorsorgezulage beanspruchen. Zahlen Sie weniger ein, wird die Zulage entsprechend gekürzt.

Bei einer Gehaltserhöhung oder einem Wechsel des Arbeitgebers sollten Sie deshalb sorgfältig prüfen, ob Ihre Beiträge ausreichend hoch sind. Stellen Sie fest, dass Sie zu wenig eingezahlt haben, können Sie dies jetzt noch korrigieren.

5. Letzte Chance für die Steuererklärung 2012

Wenn Sie für das Jahr 2012 noch freiwillig eine Steuererklärung abgeben wollen, sollten Sie sich langsam aber sicher darum kümmern. Denn diese muss bis zum 31.12.2016 bei Ihrem Finanzamt eingegangen sein.

Die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung lohnt sich vor allem dann, wenn Sie im Jahr 2012 Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag, außergewöhnliche Belastungen über der zumutbaren Belastung oder Ausgaben für Handwerkerleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen hatten.

6. Aktualisieren Sie Ihre Freistellungsaufträge

Von Ihren Kapitalerträgen behält die Bank 25 % Abgeltungsteuer ein. Diesen Abzug verhindern Sie mit einem Freistellungsauftrag. Diesen sollten Sie baldmöglichst überprüfen und ggf. anpassen. Das ist vor allem dann wichtig, wenn Sie mehrere Konten besitzen und den Freistellungsauftrag aufgeteilt haben. Auch wenn eine Dividende höher ausfallen wird oder Sie auf einem Konto mehr ansparen als geplant, lohnt sich eine Aktualisierung des Freistellungsauftrags. So bleiben Kapitalerträge bis zu 801 Euro steuerfrei. Bei Ehepartnern gilt ein Betrag von 1.602 Euro (Sparerpauschbetrag).

Wichtig: Gerade bei mehreren Freistellungsaufträgen sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Sie insgesamt nicht mehr als diese 801 Euro bzw. 1.602 Euro freistellen.

7. Kleinunternehmer: Achten Sie auf Umsatzgrenzen

17.500 Euro im Vorjahr bzw. geplante 50.000 Euro im laufenden Jahr: Mehr Umsatz dürfen Sie als Kleinunternehmer grundsätzlich nicht erzielen. Überschreiten Sie diese Werte, ist für Sie die Kleinunternehmerregelung nicht mehr anwendbar. Stattdessen müssen Sie Ihren Kunden die Umsatzsteuer in Rechnung stellen und an das Finanzamt abführen.

Möchten Sie auch im nächsten Jahr die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, prüfen Sie möglichst bald, ob Sie die Umsatzgrenze von 17.500 Euro im Jahr 2016 einhalten werden. Eventuell müssen Sie – wenn es knapp wird – Umsätze in das nächste Jahr verschieben.

8. Jetzt noch schnell zum Standesamt

In jedem Beitrag, in dem es um Steuertipps zum Jahresende geht, taucht mit schöner Regelmäßigkeit das Thema Heirat auf. Der Grund: Auch wenn Sie im Jahr 2016 nur einen Tag verheiratet waren, können Sie für das komplette Jahr den günstigen Splittingtarif für Ehepartner in Anspruch nehmen. Vor allem für Partner, die unterschiedlich viel verdienen, lohnt es sich steuerlich, vor dem Jahresende noch einen Termin beim Standesamt zu machen.

infografik-8-steuerliche-dinge-jahresende-2016

Romantisch geht anders, im privaten Freundeskreis würde ich diesen Steuertipp mit einem augenzwinkernden Smiley versehen. Zumindest sollten Sie wenigstens beim Antrag mehr auf rote Rosen und duftende Kerzen setzen als auf steuerliche Formulare.